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StVG § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister

StVG § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister

[ Auszug: (1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten 1. für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen nach diesem Gesetz oder     den darauf  ... ]